Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Bearbeitung 05.04.2018)

I. Allgemeines

(1) Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden auch: „AGB“) gelten für alle von uns geschlossenen Verträge mit unseren Kunden, die über das Internet (Online-Shop) unter Berücksichtigung der in diesen AGB dafür geltenden besonderen Bestimmungen oder in anderer Weise zustande kommen. Unsere AGB enthalten die zwischen uns, der Rhino Reifen, und unseren Vertragspartnern (im Folgenden auch: „Besteller“) ausschließlich geltenden Bedingungen, sofern diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen der Parteien abgeändert werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers sind nur dann verbindlich, wenn wir diese schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung ausführen.

(2) Der Verkauf der Ware erfolgt grundsätzlich nur an Unternehmer. Rhino Reifen behält sich vor im Einzelfall auch an Verbraucher zu verkaufen.

(3) Ein „Unternehmer“ ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

(4) Die Regelungen der Geschäftsbedingungen gelten – sofern nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist – sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern.
(5) Ein Vertragstext wird von der Rhino Reifen GmbH weder erstellt, noch gespeichert.

II. Vertragsschluss – Umfang der Lieferung – Schriftform

(1) Die Präsentation unserer Waren im Internet (www.rhinoreifen.de) stellt kein bindendes Angebot dar. Erst die Bestellung durch den Besteller bindet diesen gemäß § 145 BGB. Im Fall der Annahme durch uns versenden wir an den Besteller eine Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder normaler Post. Dies gilt auch für sonstige Bestellungen und sonstige Formen der Warenpräsentation, insbesondere in allgemeinen Preis-/Wareninformationen, unseren Katalogen, in unserer Werbung und in Kundenanschreiben, sofern und soweit diese von uns nicht ausdrücklich als verbindliches Angebot bezeichnet werden. Erfolgt bei Bestellungen, die keine Internet-Bestellungen sind, ausnahmsweise keine Auftragsbestätigung in Textform durch uns, kommt der Vertrag spätestens mit unserer Lieferung innerhalb der Annahmefrist zustande.

(2) Für die Art und den Umfang der Lieferung ist unsere Auftragsbestätigung maßgebend. Wir sind zu Teilleistungen in zumutbarem Umfang berechtigt.

(3) Die über unsere Website www.rhinoreifen.de bestellten Waren werden in den in unserem Online-Shop (Im Folgenden „Online-Shop“) angegebenen Ausführungen, Maßen, Gewichten, Färbungen und Mindestmengen geliefert. Angaben in unserem Online-Shop stellen keine Garantiezusage, welcher Art auch immer dar. Änderungen im Sinne eines technischen Fortschritts oder die auf geänderte gesetzliche Vorschriften zurückgehen, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind. Dasselbe gilt auch bei allen sonstigen Bestellungen für Angaben auf unserer Website, in unseren Katalogen und in unserer Werbung.

(4) Wir behalten uns vor, von der Auftragsbestätigung der Ware abzusehen, wenn die bestellte Ware bei uns nicht mehr verfügbar ist.

(5) Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

III. Gefahrübergang, Annahme

(1) Die Gefahr geht bei Versendung der Sache auf den Besteller über, wenn die Sache an die den Transport ausführende Person übergeben wird oder wenn die Ware zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Verzögert sich der Versand oder wird dieser unmöglich aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, trägt dieser ab Versandbereitschaft die Gefahr. Die durch Lagerung entstehenden Kosten werden dem Besteller in Rechnung gestellt. Nach Fristsetzung und deren ergebnislosen Ablauf können wir den Liefergegenstand anderweitig verwenden und den Besteller aus neuer Produktion beliefern. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht, sofern der Besteller Verbraucher i.S.v. § 13 BGB ist. Im Fall eines Verbrauchsgüterkaufs geht die Gefahr bei Übergabe an den Besteller über

(2) Der Besteller ist zur Annahme der Ware verpflichtet. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm hieraus entstehenden Schadens zu verlangen.

IV. Preise, Preisänderungen, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

(1) Die in unserem Online-Shop, bei sonstigen Bestellungen in der Auftragsbestätigung, angegebenen Preise gelten ab Werk. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als vier Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifverträgen oder Material-preissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

(2) Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Kunden gewählten Versandart und werden im Rahmen der Online-Bestellung, bei sonstigen Bestellungen in der Auftragsbestätigung, aufgeführt. Die Kosten werden von uns in Rechnung gestellt und darin gesondert ausgewiesen. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, sofern sie von uns schriftlich bestätigt wurden.

(3) Gerät der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen zu erheben. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(4) Der Kaufpreis wird mit Zugang unserer Auftragsbestätigung fällig. Die Zahlung erfolgt grundsätzlich auf Rechnung, Abbuchungsauftrag, Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder gegen Vorkasse (Sofortüberweisung). zusätzliche Kosten für bestimmte Zahlungsmittel entstehen nicht.

V. Liefergebiet, Lieferfrist

(1) Wir liefern ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns.

(3) Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn wir die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben oder diese zwecks Versendung unser Lager verlassen hat, im Fall des Verbrauchsgüterkaufs mit Übergabe bzw. mit dem Versuch der Übergabe zu einem Zeitpunkt, zu dem der Besteller mit der Übergabe rechnen musste.

(4) Alle Ereignisse Höherer Gewalt sowie sämtliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, entbinden uns von der Erfüllung der übernommenen vertraglichen Verpflichtungen, solange diese Ereignisse andauern. Wir sind verpflichtet, den Besteller unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen, wenn ein solches Ereignis eintritt; gleichzeitig sind wir gehalten, dem Besteller Mitteilung darüber zugeben, wie lange ein solches Ereignis voraussichtlich dauert. VI. Verpackung und Versand Anfallende Versandkosten sind jeweils bei der Produktbeschreibung aufgeführt und sind vom Besteller zu tragen. Sie werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen. Die Verpackungskosten tragen wir. Anfallende Versand- und Verpackungskosten sind abhängig von der durch den Kunden gewählten Versandart und werden im Rahmen der Online-Bestellung, bei sonstigen Bestellungen in der Auftragsbestätigung, aufgeführt. Rhino Reifen behält sich vor die gewählte Versandart bei Bedarf auf eigene Kosten nach pflichtgemäßem Ermessen zu ändern.

VII. Gewährleistung

(1) Wir gewährleisten, dass die bestellte Ware das Lager in einem Zustand verlässt, indem sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und die der Käufer der Art der Sache nach erwarten kann. Zwischen den Vertragsparteien ist darüber hinaus keine Beschaffenheit vereinbart noch eine bestimmte Verwendung der Sache vorausgesetzt. Der Besteller ist für die Montage der Ware selbständig verantwortlich.

(2) Unwesentliche Änderungen oder Abweichungen in Struktur oder Farbe bleiben vorbehalten, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Besteller zumutbar sind. Dem Besteller ist bewusst, dass bei einer Bestellung per Internet die farbliche Darstellung der Ware möglicherweise wegen der Auflösung seines Bildschirms von der tatsächlichen Farbe abweicht und hierdurch keine Gewährleistungsverpflichtung begründet wird.

(3) Die Gewährleistung umfasst nicht die Beseitigung von Fehlern, die durch äußere Einflüsse, unsachgemäße Behandlung wider den Angaben der dem Besteller mit Warenlieferung übergebenen Bedienungs- und Wartungsanleitung oder durch Überbeanspruchungen der Ware entstehen.

(4) Beanstandungen wegen offenkundig nicht mangelfreier Beschaffenheit der Ware müssen innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der Ware schriftlich erfolgen. Im Gewährleistungsfall sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder zur Nachlieferung berechtigt. Sollte eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, kann der Besteller nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

(5) Alle weitergehenden Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und ferner dann nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt weiter dann nicht, wenn und soweit der Schadensersatzanspruch auf einer schriftlichen Eigenschaftszusicherung beruht, die das Mangelfolgeschadenrisiko einschließt. Sie gilt darüber hinaus dann nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht schuldhaft verletzt wurde.

IIX. Sonstige Haftung

(1) Die in Ziffer VIII. benannte Haftungsfreizeichnung gilt auch für alle sonstigen Ansprüche, die dem Besteller uns gegenüber -gleich aus welchem Rechtsgrund – zustehen.

(2) Die Haftung nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.

(3) Soweit im Vorstehenden die uns treffende Haftung ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für etwaige Ansprüche, die der Besteller uns gegenüber wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens unserer Mitarbeiter, Arbeitnehmer, Angestellten, Stellvertreter und Erfüllungsgehilfen geltend macht.

IX. Eigentumsvorbehalt

(1) Die Kaufsache bleibt bis zum Ausgleich der uns aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen unser Eigentum. Ist der Besteller ein Kaufmann im Sinne des HGB behalten wir uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsbeziehung vor.

(2) Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln.

(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(4) Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages der von ihm geschuldeten Kaufpreisforderung (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden sind. Zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns, die Forderungen nicht selbst einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt und kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist einer der letztgenannten Umstände eingetreten, hat der Besteller auf unser Verlangen uns gegenüber alle Angaben zu machen, die zum Einzug der abgetretenen Forderung erforderlich sind und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen sowie den betreffenden Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitzuteilen.

(5) Für den Fall, dass der realisierbare Wert der uns zustehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

(6) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.

(7) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungsendbetrag, einschließlich MwSt.) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Besteller verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.

X. Erfüllungsort/Gerichtsstand

(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz.

(2) Für alle sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist, sofern der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Wir behalten uns das Recht vor, den Besteller an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht zu verklagen.

(3) Auf diesen Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

XI. Transportschäden

Erkennt der Besteller Schäden an der Verpackung (Transportschäden), hat er bei Annahme der Ware die Beschädigung von dem Transportunternehmer bescheinigen zu lassen.

XII. Datenschutz bei Internet-Bestellungen

Bei Bestellungen in unserem Online-Shop sind wir zur Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Bestellers gemäß den auf unserer Website zum Download und Ausdruck bereitstehenden „Informationen zum Datenschutz und Ihrer Privatsphäre“ berechtigt. Die Kundendaten werden auf unserem SQL Server gespeichert.

XIII. Verpackungsverordnung

Wir sind gemäß der Regelungen der Verpackungsverordnung dazu verpflichtet, Verpackungen unserer Produkte, die nicht das Zeichen eines Systems der flächendeckenden Entsorgung (wie etwa dem „Grünen Punkt“ der Duales System Deutschland AG oder dem „RESY“-Symbol) tragen, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder Entsorgung zu sorgen. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bei solchen Produkten bitte mit uns in Verbindung.

XIV. Sonstiges

(1) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.

(3) Durch Ihr Einverständnis mit den AGB der Rhino Reifen GmbH, erlauben Sie (bis auf Widerruf durch Sie) uns, Ihnen Informationen per Email zu übersenden.